Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht

Ich prüfe Ihre Ansprüche, schaffe Klarheit und setze mich konsequent für Ihre Rechte gegenüber Behörden und Leistungsträgern ein.

Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht in Wolfsburg und Berlin Mitte

Arbeitsrechtliche Entscheidungen können weitreichende Folgen für Ihre soziale und finanzielle Absicherung haben. Deshalb konzentriert sich meine Beratung im Sozialrecht gezielt auf die Schnittstellen zum Arbeitsrecht.

Insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag – prüfe ich nicht nur die arbeitsrechtlichen Aspekte, sondern auch mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Rentenansprüche. Ziel ist es, sozialrechtliche Nachteile frühzeitig zu erkennen und, soweit möglich, zu vermeiden.

Auch schwerbehinderte Menschen berate und vertrete ich bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei berücksichtige ich sowohl den besonderen Kündigungsschutz als auch sozialrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Übergang in den Rentenbezug.

Gerade wenn der Bezug von Arbeitslosengeld bevorsteht, ist eine frühzeitige Beratung besonders wichtig – idealerweise noch bevor Sie einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zustimmen. So können mögliche Folgen wie eine Sperrzeit oder eine Verkürzung der Anspruchsdauer rechtzeitig geprüft und bei der Gestaltung der weiteren Schritte berücksichtigt werden.

Durch meine Zweifachqualifikation als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht kann ich beide Rechtsgebiete gemeinsam betrachten und eine Strategie entwickeln, die nicht bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses endet, sondern auch die Zeit danach im Blick behält.

Im Sozialrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:  

Heute richtig entscheiden. Morgen Nachteile vermeiden.

Gerade an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht können frühzeitige Entscheidungen entscheidend sein. Lassen Sie uns Ihre Situation prüfen, bevor Fakten geschaffen werden.

Häufige Fragen zum Sozialrecht

Arbeitsrechtliche Entscheidungen können unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Rente und Ihre weitere soziale Absicherung haben. Besonders bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses lohnt es sich deshalb, mögliche Folgen frühzeitig zu prüfen. 

Wann sollte ich mich sozialrechtlich beraten lassen?

Idealerweise bevor Sie einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zustimmen. Gerade bei einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag können Vereinbarungen getroffen werden, die sich später auf Arbeitslosengeld oder den Übergang in die Rente auswirken.

Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es, arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen gemeinsam zu betrachten und mögliche Nachteile bereits bei der Gestaltung der Vereinbarung zu berücksichtigen. 

Ja. Wie sich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirkt, hängt unter anderem davon ab, wie und unter welchen Umständen das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Deshalb sollte nicht nur die arbeitsrechtliche Seite einer Kündigung betrachtet werden. Auch die anschließende finanzielle Absicherung kann für die richtige Strategie entscheidend sein. 

Ein Aufhebungsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Dazu kann insbesondere eine Sperrzeit gehören. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollte deshalb geprüft werden, welche sozialrechtlichen Konsequenzen die konkrete Vereinbarung haben kann und ob Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zwar grundsätzlich bestehen, die Auszahlung jedoch für einen bestimmten Zeitraum ruhen. Gerade im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und getroffenen Vereinbarungen sollte daher geprüft werden, welche Folgen sich für Beginn und Dauer des Leistungsbezugs ergeben können.
Eine Abfindung bedeutet nicht automatisch, dass kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Gestaltung der Vereinbarung. Deshalb sollten Abfindung, Beendigungszeitpunkt und sozialrechtliche Folgen gemeinsam betrachtet werden.

Wenn das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Renteneintritt zeitlich zusammenfallen oder aufeinander folgen, können unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Ich berate Sie zu sozialrechtlichen Fragen rund um Renteneintritt und Rentenart im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und betrachte dabei auch die arbeitsrechtliche Ausgangssituation. 

Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Fall nicht zwangsläufig abgeschlossen. Eine arbeitsrechtlich sinnvolle Vereinbarung kann sozialrechtliche Folgen haben, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht betrachte ich deshalb beide Seiten und entwickle eine Strategie, die nicht nur das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die Zeit danach berücksichtigt. 

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Je nach Situation können dabei neben arbeitsrechtlichen Fragen auch Verfahren vor den zuständigen Behörden eine Rolle spielen.

Ich berate und vertrete Sie unter Berücksichtigung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen und der damit verbundenen sozialrechtlichen Regelungen. 

Ja. Im Bereich des Schwerbehindertenrechts berate ich unter anderem zu Fragen rund um Teilzeitbeschäftigung und Wiedereingliederung sowie zu damit verbundenen arbeits- und sozialrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ja. Soweit Ihr Anliegen in die von mir betreuten Bereiche des Sozialrechts fällt, berate und vertrete ich Sie auch in den entsprechenden Verfahren gegenüber den zuständigen Stellen und Behörden. 

Meine sozialrechtliche Tätigkeit ist bewusst spezialisiert. Ich konzentriere mich auf die Bereiche, in denen Arbeitsrecht und Sozialrecht unmittelbar ineinandergreifen. Dazu gehören insbesondere Fragen zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zum Rentenversicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sowie zum Schwerbehindertenrecht.