Damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht in Wolfsburg und Berlin Mitte
Arbeitsrechtliche Entscheidungen können weitreichende Folgen für Ihre soziale und finanzielle Absicherung haben. Deshalb konzentriert sich meine Beratung im Sozialrecht gezielt auf die Schnittstellen zum Arbeitsrecht.
Insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag – prüfe ich nicht nur die arbeitsrechtlichen Aspekte, sondern auch mögliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Rentenansprüche. Ziel ist es, sozialrechtliche Nachteile frühzeitig zu erkennen und, soweit möglich, zu vermeiden.
Auch schwerbehinderte Menschen berate und vertrete ich bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei berücksichtige ich sowohl den besonderen Kündigungsschutz als auch sozialrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Übergang in den Rentenbezug.
Gerade wenn der Bezug von Arbeitslosengeld bevorsteht, ist eine frühzeitige Beratung besonders wichtig – idealerweise noch bevor Sie einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zustimmen. So können mögliche Folgen wie eine Sperrzeit oder eine Verkürzung der Anspruchsdauer rechtzeitig geprüft und bei der Gestaltung der weiteren Schritte berücksichtigt werden.
Durch meine Zweifachqualifikation als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht kann ich beide Rechtsgebiete gemeinsam betrachten und eine Strategie entwickeln, die nicht bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses endet, sondern auch die Zeit danach im Blick behält.
Im Sozialrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
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Arbeitslosengeld nach dem SGB III im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses
(Eintritt einer Sperrzeit, Anspruchsdauer, Ruhen des Anspruchs) -
Rentenversicherungsrecht nach dem SGB VI
(Renteneintritt und Rentenart bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Ausscheiden aus dem Erwerbsleben) -
Schwerbehindertenrecht nach dem SGB IX
(Besonderer Kündigungsschutz, Verfahren vor den Versorgungs-/Integrationsämtern, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, Wiedereingliederung, etc.)
Heute richtig entscheiden. Morgen Nachteile vermeiden.
Häufige Fragen zum Sozialrecht
Arbeitsrechtliche Entscheidungen können unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Rente und Ihre weitere soziale Absicherung haben. Besonders bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses lohnt es sich deshalb, mögliche Folgen frühzeitig zu prüfen.
Wann sollte ich mich sozialrechtlich beraten lassen?
Idealerweise bevor Sie einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zustimmen. Gerade bei einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag können Vereinbarungen getroffen werden, die sich später auf Arbeitslosengeld oder den Übergang in die Rente auswirken.
Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es, arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen gemeinsam zu betrachten und mögliche Nachteile bereits bei der Gestaltung der Vereinbarung zu berücksichtigen.
Kann eine Kündigung Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld haben?
Ja. Wie sich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirkt, hängt unter anderem davon ab, wie und unter welchen Umständen das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Deshalb sollte nicht nur die arbeitsrechtliche Seite einer Kündigung betrachtet werden. Auch die anschließende finanzielle Absicherung kann für die richtige Strategie entscheidend sein.
Kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen?
Was bedeutet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?
Kann eine Abfindung Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld haben?
Was sollte ich beachten, wenn ich nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses in Rente gehen möchte?
Wenn das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Renteneintritt zeitlich zusammenfallen oder aufeinander folgen, können unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Ich berate Sie zu sozialrechtlichen Fragen rund um Renteneintritt und Rentenart im Zusammenhang mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und betrachte dabei auch die arbeitsrechtliche Ausgangssituation.
Warum ist die Kombination aus Arbeitsrecht und Sozialrecht bei einer Kündigung wichtig?
Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist der Fall nicht zwangsläufig abgeschlossen. Eine arbeitsrechtlich sinnvolle Vereinbarung kann sozialrechtliche Folgen haben, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht betrachte ich deshalb beide Seiten und entwickle eine Strategie, die nicht nur das Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die Zeit danach berücksichtigt.
Welchen besonderen Kündigungsschutz haben schwerbehinderte Menschen?
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Je nach Situation können dabei neben arbeitsrechtlichen Fragen auch Verfahren vor den zuständigen Behörden eine Rolle spielen.
Ich berate und vertrete Sie unter Berücksichtigung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen und der damit verbundenen sozialrechtlichen Regelungen.
Beraten Sie auch zu Teilzeit und Wiedereingliederung bei Schwerbehinderung?
Vertreten Sie mich auch gegenüber Behörden?
Ja. Soweit Ihr Anliegen in die von mir betreuten Bereiche des Sozialrechts fällt, berate und vertrete ich Sie auch in den entsprechenden Verfahren gegenüber den zuständigen Stellen und Behörden.
