Wenn beruflich viel auf dem Spiel steht
Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Wolfsburg und Berlin Mitte
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder ebenso wie Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Freiberufler sowie kleine, mittelständische und größere Unternehmen.
Die bewusste Beratung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ermöglicht mir einen umfassenden Blick auf arbeitsrechtliche Konflikte und Verhandlungen. Ich kenne die Interessen, Argumentationen und Handlungsspielräume beider Seiten und kann dieses Wissen gezielt für Ihre Position einsetzen. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich auch die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihrer individuellen Situation.
Meine Beratung beginnt nicht erst, wenn ein Konflikt entstanden ist. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich vorausschauende Strategien und tragfähige Lösungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Arbeitsbeziehungen sinnvoll zu gestalten und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Mandats stehe ich Ihnen persönlich, verlässlich und mit einer klaren Strategie zur Seite – bei außergerichtlichen Verhandlungen ebenso wie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Arbeitsrechts:
Beendigung & Veränderung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung & Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abfindung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Versetzung
- Befristung
- Teilzeit
Arbeitsvertrag & Arbeitsbedingungen
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Arbeitszeitmodelle
- Urlaub
- Mindestlohn
- Mutterschutz & Elternzeit
- Zielvereinbarungen
Betriebsverfassungsrecht & Mitbestimmung
- Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Interessenausgleich & Sozialplan
- Beschlussverfahren
- Einigungsstellenverfahren
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ihr Anliegen ist so individuell wie die richtige Strategie.
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Veränderung – lassen Sie uns gemeinsam klären, wo Sie stehen und welcher nächste Schritt für Sie der richtige ist.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen oft genau dann, wenn schnelle und weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. Hier finden Sie erste Antworten zu Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag und weiteren wichtigen Themen des Arbeitsrechts.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie möglichst schnell prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Ich prüfe Ihre Kündigung, Ihre Ausgangssituation und die möglichen nächsten Schritte – von außergerichtlichen Verhandlungen bis zum Kündigungsschutzverfahren.
Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einer Kündigung nicht. Ob eine Abfindung beansprucht oder im Rahmen einer Verhandlung erreicht werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ich prüfe Ihre rechtliche und strategische Ausgangsposition und unterstütze Sie bei Verhandlungen über eine mögliche Abfindung.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis nicht meinen Leistungen entspricht?
Ein Arbeitszeugnis muss bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Auch vermeintlich positive Formulierungen können eine andere Bedeutung transportieren als zunächst angenommen.
Ich prüfe Arbeits- und Zwischenzeugnisse und unterstütze Sie bei der Durchsetzung einer angemessenen und rechtssicheren Beurteilung.
Darf mein Arbeitgeber mich einfach versetzen?
Welche Rechte habe ich bei Teilzeit, Elternzeit und Mutterschutz?
Für Teilzeit, Elternzeit und Mutterschutz gelten jeweils besondere gesetzliche Voraussetzungen und Schutzbestimmungen. Welche Ansprüche bestehen und welche Fristen zu beachten sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze bei der rechtssicheren Gestaltung.
Was ist bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten?
Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erforderlich?
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement soll dabei helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.
Ich begleite Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um das BEM und unterstütze bei einer rechtssicheren Durchführung.
Wie lassen sich Arbeits- und Dienstverträge rechtssicher gestalten?
Welche Arbeitszeitmodelle sind rechtlich möglich?
Neben klassischen Voll- und Teilzeitmodellen kommen beispielsweise Gleitzeit, Schichtarbeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle infrage. Bei ihrer Gestaltung müssen arbeitsrechtliche und gegebenenfalls betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Ich berate Unternehmen und Beschäftigte zu bestehenden Regelungen und zur rechtssicheren Gestaltung neuer Arbeitszeitmodelle.
Was ist bei Zielvereinbarungen zu beachten?
Zielvereinbarungen können einen erheblichen Einfluss auf variable Vergütungsbestandteile haben. Deshalb sollten Ziele, Messbarkeit, Zeiträume und die Folgen der Zielerreichung beziehungsweise Nichterreichung möglichst eindeutig geregelt sein.
Ich prüfe bestehende Zielvereinbarungen und unterstütze bei der rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung.
Wie unterstütze ich Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber?
Im kollektiven Arbeitsrecht begleite ich unter anderem die Gestaltung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Konflikte zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern.
Bei Bedarf vertrete ich Ihre Interessen auch in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren.
Beraten Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ja. Ich berate und vertrete bewusst beide Seiten des Arbeitsverhältnisses – Arbeitnehmer und Führungskräfte ebenso wie Arbeitgeber und Unternehmen.
Die Erfahrung mit den unterschiedlichen Interessen und Argumentationsweisen ermöglicht es mir, die Position der Gegenseite frühzeitig einzuschätzen und dieses Wissen in die Entwicklung Ihrer individuellen Strategie einzubeziehen.
Wann sollte ich eine Fachanwältin für Arbeitsrecht kontaktieren?
Nicht erst, wenn ein Konflikt bereits eskaliert ist. Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder wichtigen Vertragsverhandlungen kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein.
Je eher Ihre rechtliche Ausgangslage geklärt ist, desto gezielter können die nächsten Schritte geplant werden.
