Wenn beruflich viel auf dem Spiel steht

Ich prüfe Ihre Ansprüche, schaffe Klarheit und setze mich konsequent für Ihre Rechte gegenüber Behörden und Leistungsträgern ein.

Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Wolfsburg und Berlin Mitte

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder ebenso wie Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Freiberufler sowie kleine, mittelständische und größere Unternehmen.

Die bewusste Beratung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ermöglicht mir einen umfassenden Blick auf arbeitsrechtliche Konflikte und Verhandlungen. Ich kenne die Interessen, Argumentationen und Handlungsspielräume beider Seiten und kann dieses Wissen gezielt für Ihre Position einsetzen. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich auch die Besonderheiten Ihrer Branche und Ihrer individuellen Situation.

Meine Beratung beginnt nicht erst, wenn ein Konflikt entstanden ist. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich vorausschauende Strategien und tragfähige Lösungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Arbeitsbeziehungen sinnvoll zu gestalten und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Mandats stehe ich Ihnen persönlich, verlässlich und mit einer klaren Strategie zur Seite – bei außergerichtlichen Verhandlungen ebenso wie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Arbeitsrechts: 

Beendigung & Veränderung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsvertrag & Arbeitsbedingungen

Betriebsverfassungsrecht & Mitbestimmung

Ihr Anliegen ist so individuell wie die richtige Strategie.

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Veränderung – lassen Sie uns gemeinsam klären, wo Sie stehen und welcher nächste Schritt für Sie der richtige ist. 

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen oft genau dann, wenn schnelle und weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen. Hier finden Sie erste Antworten zu Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag und weiteren wichtigen Themen des Arbeitsrechts. 

Was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie möglichst schnell prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Ich prüfe Ihre Kündigung, Ihre Ausgangssituation und die möglichen nächsten Schritte – von außergerichtlichen Verhandlungen bis zum Kündigungsschutzverfahren. 

Nein. Einen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einer Kündigung nicht. Ob eine Abfindung beansprucht oder im Rahmen einer Verhandlung erreicht werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ich prüfe Ihre rechtliche und strategische Ausgangsposition und unterstütze Sie bei Verhandlungen über eine mögliche Abfindung. 

Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie möglichst vor der Unterschrift rechtlich prüfen lassen. Mit ihm werden häufig wichtige Punkte wie Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung und Arbeitszeugnis geregelt. Darüber hinaus kann ein Aufhebungsvertrag sozialrechtliche Konsequenzen haben, beispielsweise für das Arbeitslosengeld. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht kann ich beide Rechtsgebiete bei der Beratung berücksichtigen.
Nicht jede Abmahnung ist rechtlich wirksam oder inhaltlich berechtigt. Zunächst sollte geprüft werden, welche Vorwürfe erhoben werden und welche Bedeutung die Abmahnung für das weitere Arbeitsverhältnis haben kann. Ich prüfe die Abmahnung und bespreche mit Ihnen, ob und wie Sie darauf reagieren sollten.

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Auch vermeintlich positive Formulierungen können eine andere Bedeutung transportieren als zunächst angenommen.

Ich prüfe Arbeits- und Zwischenzeugnisse und unterstütze Sie bei der Durchsetzung einer angemessenen und rechtssicheren Beurteilung. 

Ob eine Versetzung zulässig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und den konkreten Umständen ab. Auch die Interessen des Arbeitnehmers können bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Ich prüfe, ob eine geplante oder bereits ausgesprochene Versetzung rechtlich zulässig ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Für Teilzeit, Elternzeit und Mutterschutz gelten jeweils besondere gesetzliche Voraussetzungen und Schutzbestimmungen. Welche Ansprüche bestehen und welche Fristen zu beachten sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze bei der rechtssicheren Gestaltung. 

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Je nach Fall kann eine Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgen. Ich prüfe bestehende Befristungen auf ihre Wirksamkeit und berate Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung befristeter Arbeitsverhältnisse.

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement soll dabei helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.

Ich begleite Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um das BEM und unterstütze bei einer rechtssicheren Durchführung. 

Ein guter Vertrag sollte nicht nur gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch klare Regelungen für die konkrete Zusammenarbeit schaffen. Dazu können beispielsweise Arbeitszeit, Vergütung, variable Vergütungsbestandteile, Tätigkeitsbereich, Urlaub und Kündigungsregelungen gehören. Ich erstelle und prüfe Arbeits- und Dienstverträge und unterstütze bei der Gestaltung individueller Vereinbarungen.

Neben klassischen Voll- und Teilzeitmodellen kommen beispielsweise Gleitzeit, Schichtarbeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle infrage. Bei ihrer Gestaltung müssen arbeitsrechtliche und gegebenenfalls betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Ich berate Unternehmen und Beschäftigte zu bestehenden Regelungen und zur rechtssicheren Gestaltung neuer Arbeitszeitmodelle. 

Zielvereinbarungen können einen erheblichen Einfluss auf variable Vergütungsbestandteile haben. Deshalb sollten Ziele, Messbarkeit, Zeiträume und die Folgen der Zielerreichung beziehungsweise Nichterreichung möglichst eindeutig geregelt sein.

Ich prüfe bestehende Zielvereinbarungen und unterstütze bei der rechtssicheren Gestaltung und Verhandlung. 

Im kollektiven Arbeitsrecht begleite ich unter anderem die Gestaltung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Konflikte zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern.

Bei Bedarf vertrete ich Ihre Interessen auch in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. 

Ja. Ich berate und vertrete bewusst beide Seiten des Arbeitsverhältnisses – Arbeitnehmer und Führungskräfte ebenso wie Arbeitgeber und Unternehmen.

Die Erfahrung mit den unterschiedlichen Interessen und Argumentationsweisen ermöglicht es mir, die Position der Gegenseite frühzeitig einzuschätzen und dieses Wissen in die Entwicklung Ihrer individuellen Strategie einzubeziehen. 

Nicht erst, wenn ein Konflikt bereits eskaliert ist. Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder wichtigen Vertragsverhandlungen kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein.

Je eher Ihre rechtliche Ausgangslage geklärt ist, desto gezielter können die nächsten Schritte geplant werden.